{"id":195,"date":"2014-11-05T13:16:09","date_gmt":"2014-11-05T11:16:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bockgmbh.de\/cms\/?page_id=195"},"modified":"2014-11-05T13:16:09","modified_gmt":"2014-11-05T11:16:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bockgmbh.de\/cms\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Widerrufsrecht<\/strong> Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder &#8211; wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf \u00fcberlassen wird &#8211; durch R\u00fccksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 \u00a7 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.<br \/>\nDer Widerruf ist zu richten an:<\/p>\n<p><strong>bock b\u00fcroorganisation GmbH<\/strong> Heganger 7 96103 Hallstadt E-Mail: onlineshop@bockgmbh.de Telefax: 0951-68054<br \/>\n<strong>Widerrufsfolgen<\/strong> Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. K\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der \u00dcberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlie\u00dflich auf deren Pr\u00fcfung &#8211; wie sie Ihnen etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re &#8211; zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Sie die Pflicht zum Wertersatz f\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr\u00e4chtigt. Paketversandf\u00e4hige Sachen sind auf unsere Gefahr zur\u00fcckzusenden. Sie haben die Kosten der R\u00fccksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn Sie bei einem h\u00f6heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die R\u00fccksendung f\u00fcr Sie kostenfrei. Nicht paketversandf\u00e4hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung oder der Sache, f\u00fcr uns mit deren Empfang.<br \/>\n<strong>Besondere Hinweise f\u00fcr Finanzdienstleistungen<\/strong> Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdr\u00fccklichen Wunsch vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge\u00fcbt haben.<br \/>\n<strong>Besondere Hinweise f\u00fcr sonstige Dienstleistungen<\/strong> Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung mit ihrer ausdr\u00fccklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.<br \/>\n<strong>Besondere Hinweise f\u00fcr finanzierte Gesch\u00e4fte<\/strong> Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Vertr\u00e4ge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksam-werden des Widerrufs oder der R\u00fcckgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verh\u00e4ltnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der R\u00fcckgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie m\u00f6glich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserkl\u00e4rungen gesondert.<br \/>\n<strong>Ende der Widerrufsbelehrung<\/strong><br \/>\n<strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a71 Geltungsbereich<\/strong> 1.1 F\u00fcr alle unsere gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich diese Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen, auch wenn sie dem Besteller bei sp\u00e4teren Abschl\u00fcssen nicht ausdr\u00fccklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. 1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Anerkennung durch uns und werden weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird. 1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und \u00c4nderungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br \/>\n<strong>\u00a72 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong> 2.1 Alle Bestellungen, Vertr\u00e4ge und sonstigen Vereinbarungen aller Art bed\u00fcrfen unserer schriftlichen Best\u00e4tigung, die auch durch unsere Rechnung ersetzt werden kann. Bis zur schriftlichen Best\u00e4tigung gelten unsere Angebote aller Art als unverbindlich. 2.2 An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen, anderen Unterlagen sowie ganz oder teilweise unent-geltlich gelieferten Fertigungsmitteln behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie uns auf Verlangen zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n<strong>\u00a73 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong> 3.1 Die unseren Angeboten zugrundeliegenden Preise gelten ab Werk &#8211; bei Direktlieferung &#8211; bzw. ab Lager. Die Angebotspreise enthalten keine Mehrwertsteuer, keine Verpackung, keine Fracht, kein Porto, keine Versicherung und keine sonstigen Versandkosten. 3.2 Tritt w\u00e4hrend der Lieferfrist eine Preis\u00e4nderung z.B. infolge von Materialverteuerungen, Ver\u00e4nderungen der Lohn- und Gehaltstarife u.\u00e4. ein, so werden die zum Zeitpunkt der Lieferung g\u00fcltigen Preise berechnet. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Lieferung erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. 3.3 Kostenvoranschl\u00e4ge f\u00fcr Instandsetzungen und Einbauten werden gewissenhaft und m\u00f6glichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich. Erkennen wir w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erh\u00f6hen, werden wir den Besteller unverz\u00fcglich darauf hinweisen. 3.4 Bei Auftr\u00e4gen mit einem Auftragswert von mehr als EUR 7.500,- gilt folgende Zahlungsvereinbarung: 25 % bei Vertragsabschluss; 25 % bei Anzeige der Lieferbereitschaft; 50 % nach Erhalt der Rechnung lt. Zahlungsbedingungen . 3.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 4 % \u00fcber den Referenzsatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank, mindestens jedoch 7 % zu bezahlen. Die Geltendmachung h\u00f6herer Verzugszinsen und weiteren Verzugsschadens bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. F\u00fcr jede Mahnung werden pauschal EUR 7,50 in Rechnung gestellt, sofern nicht der Besteller einen geringeren oder \u00fcberhaupt keinen Schaden nachweist. 3.6 Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt ausschlie\u00dflich zahlungshalber. Die Herein-nahme, Weiterbegebung und Prolongation von Zahlungsanweisungen und Wechsel bed\u00fcrfen einer besonderen Vereinbarung. Alle \u00fcblichen Bankspesen werden dem Besteller berechnet. 3.7 Bei Zahlungsverzug und \/ oder erheblich verschlechterten Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Bestellers, die eine nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der aus dem Gesch\u00e4ftsverkehr entstandenen Verpflichtungen erwarten lassen, kann der Auftragnehmer die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht f\u00e4lligen Rechnungen einschlie\u00dflich laufender Wechsel und gestun-deter Betr\u00e4ge verlangen. Stellt der Besteller in diesem Fall auf eine nochmalige Anforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist, verbunden mit der Ablehnungsandrohung, keine ausreichenden und geeigneten Sicherheiten zur Verf\u00fcgung, kann der Auftragnehmer die Arbeit an den laufenden Auftr\u00e4gen bis zur Gestellung von Sicherheiten einstellen und\/oder vom Vertrage zur\u00fccktreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. 3.8 Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festge-stellten Forderungen zul\u00e4ssig. Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Anspr\u00fcchen aus demselben Vertrags-verh\u00e4ltnis zu. 3.9 Bei Teilzahlungsk\u00e4ufen tritt F\u00e4lligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Besteller mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist oder wenn der Besteller mit der Entrichtung eines Betrages in Verzug ist, der den Betrag von zwei Raten erreicht.<br \/>\n<strong>\u00a74 Lieferung und Lieferzeiten<\/strong> 4.1 Vereinbarte Lieferzeiten sind nur bei Erf\u00fcllung der dem Besteller obliegenden Mitwirkungspflichten verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Bestellers oder bei nach-tr\u00e4glichen \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnschen des Bestellers verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen. Diese Regelung gilt auch f\u00fcr eine Installationsfrist entsprechend; diese beginnt jedoch fr\u00fchestens zu laufen, wenn vom Besteller beizustellende bzw. zu installierende Ger\u00e4te m\u00e4ngelfrei vorhan-den bzw. ordnungsgem\u00e4\u00df installiert sind und wenn die sonstigen Installationsvoraussetzungen m\u00e4ngelfrei gegeben sind. 4.2 Ger\u00e4t der Auftragnehmer mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Ver-trage zur\u00fccktreten, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist verbun-den mit der Ablehnungsandrohung vom Auftragnehmer nicht eingehalten wurde. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit Liefer- und Leistungsverzug des Auftragnehmers, wobei verl\u00e4ngerte Lieferzeiten gem. oben 4.1 zu ber\u00fccksichtigen sind. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen auf Grund des Liefer- oder Leistungsverzuges des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer f\u00e4llt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. 4.3 Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, beh\u00f6rdliche Anordnungen, nachtr\u00e4glich eingetretener Material- oder Personalmangel usw., berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung und\/ oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit von 2 Wochen hinaus schieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies gilt auch, wenn die Verz\u00f6gerung bei Herstellerwerk, bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. Im Falle der Verz\u00f6gerung wird der Auftragnehmer Beginn und Ende der zugrundeliegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate, ist der Besteller nach folgender angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Eine Schadensersatzverpflichtung bei Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittrechtes durch den Auftragnehmer oder den Besteller besteht nicht. 4.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zul\u00e4ssig. 4.5 Die Gefahr geht mit der \u00dcbergabe an den Besteller, Spedition, Frachtf\u00fchrer, u.\u00e4. auf den Besteller \u00fcber, es sei denn, die Versendung erfolgt durch Personal und Fahrzeuge des Auftrag-nehmers. Dies gilt auch f\u00fcr einzelne Teillieferungen. Verz\u00f6gert sich die \u00dcbergabe auf Grund von Umst\u00e4nden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller mit der Anzeige der Versandbereitschaft \u00fcber. Mit der Mitteilung \u00fcber die erfolgte Absonderung und Einlagerung ist die Lieferpflicht des Auftragnehmers erf\u00fcllt. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung dann zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt auf Wunsch des Bestellers durch Personal und Fahrzeuge des Auftragnehmers erfolgt. Verz\u00f6gert sich die auf Wunsch des Bestellers durchzuf\u00fchrende Versendung, so sind wir berechtigt, nach Anzeige der Liefer-\/Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren R\u00e4umen, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat, beginnend mit der Anzeige der Liefer-\/Versandbereitschaft, dem Besteller in Rechnung zu stellen. 4.6 Der Besteller hat vor der Installation neuer Software- oder Hardwarekomponenten durch den Auftragnehmer bzw. vor Beginn vertraglich geschuldeter Wartungs- und Reparaturarbeiten sicher zu stellen, dass alle in seinem EDV-System verwendeten Datenbest\u00e4nde im Sinne einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Datensicherung gegen Verlust und Zerst\u00f6rung gesch\u00fctzt und mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Bei Datenverlust ist die Haftung des Auftragnehmers auf den f\u00fcr die Reproduktion, bei pflichtgem\u00e4\u00dfen Verhalten des Bestellers, notwendigen Aufwand beschr\u00e4nkt, insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus entgangenem Gewinn und aller Folgesch\u00e4den sowie nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den. Die Haftung der Auftragnehmerin bei Zerst\u00f6rung unwiederbringlicher Daten ist begrenzt auf die f\u00fcr die Bereitstellung der Hard- und Software-Produkte, die von dem Schadensereignis betroffen sind oder dieses verursachten, in einem Vertragsjahr anfallende Summe der Leasingraten. Die vorstehend genannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen und \u2013begrenzungen gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die vom Auftragnehmer vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht werden oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Dar\u00fcberhinaus auch dann nicht, wenn vom Besteller wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.<br \/>\n<strong>\u00a75 Annahmeverzug des Bestellers<\/strong> 5.1 Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen verbunden mit einer Ablehnungsdrohung vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. 5.2 Bei Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen wird eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 25 % des vereinbarten Preises vereinbart, sofern der Besteller nicht einen geringeren oder \u00fcberhaupt keinen Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schadens bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. \u00a76 Gew\u00e4hrleistung 6.1 Die Gew\u00e4hrleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nicht anders vereinbart ist. Der Auftragnehmer leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich im Angebot oder in der Auftragsbest\u00e4tigung vermerkt ist. Katalogbeschreibungen gelten nur dann als zugesichert, wenn diese vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden. 6.2 F\u00fcr gebrauchte Maschinen, Ger\u00e4te und Maschinen- oder Ger\u00e4teteile ist die Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. 6.3 Nat\u00fcrlicher Verschleiss, Besch\u00e4digungen durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubeh\u00f6rs bzw. ungeeigneten Materials, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, ungen\u00fcgende Instandhaltung, Einfluss von Fremdger\u00e4ten sind von der Gew\u00e4hrleistung ausge-schlossen. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt bei Ver\u00e4nderungen oder Reparaturen, die nicht vom Auftragnehmer oder durch von ihm ausdr\u00fccklich autorisierte Stellen vorgenommen werden, oder durch den Einbau fremder Ersatzteile, wenn der Eintritt des Schadens oder des Mangels mit dem Fremd-eingriff bzw. dem Einbau von Fremdteilen in urs\u00e4chlichen Zusammenhang steht. 6.4 Der Besteller ist f\u00fcr die Beibringung von Genehmigungen oder Zulassungen selbst verantwortlich, soweit diese f\u00fcr den Betrieb der gelieferten Ware erforderlich sind. 6.5 Ist die M\u00e4ngelr\u00fcge begr\u00fcndet, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung und \/ oder Ersatzlieferung. Schl\u00e4gt auch eine wiederholte Nachbesserung und \/ oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche gleich welcher Art und aus welchem Rechts-grund sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftrag-nehmers beruhen. 6.7 Sofern die Vor- bzw. Zulieferwerke des Auftragnehmers eigene Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ge-w\u00e4hren, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche an den Besteller abzutreten. In diesem Fall wird er dem Besteller seinen Vertragspartner benennen und ihn bei der Durchsetzung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Vor- bzw. Zulieferant unterst\u00fctzen. Alle weiteren Anspr\u00fcche aus Gew\u00e4hrleistung einschl. aller Neben- und Folgeleistungen sind gegen\u00fcber dem Auftragnehmer solange ausgeschlossen, solange ein Vorgehen des Bestellers gegen den Vertragspartner des Auftragnehmers nicht endg\u00fcltig fehlgeschlagen ist.<br \/>\n<strong>\u00a77 Eigentumsvorbehalt<\/strong> 7.1 Alle Kaufgegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Gesamtforderungen des Auftragnehmers aus der Gesch\u00e4ftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch zur Sicherung f\u00fcr alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstehen, z.B. Forderungen aus Instandsetzungen, Ersatzteil-, Zubeh\u00f6r- und sonstigen Lieferungen. 7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Ver\u00e4u\u00dferung, Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung, Vermietung oder anderweitige \u00dcberlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzul\u00e4ssig. Etwaige Pf\u00e4ndungen oder jede andere Beeintr\u00e4chtigung der Rechte des Auftragnehmers an vorbehaltsbelasteten Lieferungen und Leistungen sind dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrma\u00dfnahmen einzuleiten. 7.3 Der Besteller ist nur im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Der Besteller tritt bereits hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Ver\u00e4u\u00df-erungsgesch\u00e4ft gegen seine Abnehmer zustehende Kaufpreisforderungen oder sonstigen Verg\u00fctungsanspr\u00fcche an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt hiermit die Abtretung an. 7.4 Der Besteller ist erm\u00e4chtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittk\u00e4ufern anzuzeigen, die zur Geltendmachung des Rechts gegen die Drittk\u00e4ufer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und etwaige Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. Die Einziehungsbefugnis des Auftragnehmers bleibt von der Einziehungserm\u00e4chtigung des Be-stellers unber\u00fchrt. Der Auftragnehmer wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. 7.5 Nach Zahlungseinstellung des Bestellers ist sowohl die Weiterver\u00e4u\u00dferung als auch die Verarbeitung der Vorbehaltsware ausgeschlossen. In jedem Falle hat der Besteller das Eigentum an den ihm gelieferten Vorbehaltswaren auch beim Dritten ausdr\u00fccklich vorzubehalten. 7.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Waren und Leistungen auf Kosten des Bestellers abzuholen. Die Zur\u00fccknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erl\u00f6s, h\u00f6chstens jedoch zu den vereinbarten Preisen. Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, insbes. entgangenen Gewinn bleiben ausdr\u00fcck-lich vorbehalten. Falls eine Vorbehaltsware bereits in Gebrauch war, erfolgt die R\u00fccknahme h\u00f6chstens zum fest-gestellten Restwert. Kann eine Einigung \u00fcber den Restwert nicht erzielt werden, so kann jede Partei einen neutralen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, dessen Restwertfeststellung sich beide Parteien unterwerfen. Die Kosten des Sachverst\u00e4ndigen sind vom Besteller zu tragen.<br \/>\n<strong>\u00a78 Geheimhaltung<\/strong> Der Besteller verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln und Dritten gegen\u00fcber nicht zu offenbaren.<br \/>\n<strong>\u00a79 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong> Schadensersatzanspr\u00fcche gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<br \/>\n<strong>\u00a710 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Hallstadt. Als Gerichtstand gilt auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen sowie f\u00fcr alle sich aus dem Vertrags-verh\u00e4ltnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten und f\u00fcr das gerichtliche Mahnverfahren Bamberg als vereinbart.<br \/>\n<strong>\u00a711 Schlu\u00dfbestimmungen<\/strong> 11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem von der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am n\u00e4chsten kommt. 11.2 Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Bestellers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Besteller kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein \u00fcberwiegendes Interesse hat. 11.3 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausf\u00fchrung seines Auftrages Rechte, insbes. Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 11.4 Wir weisen ausdr\u00fccklich gem. \u00a7 33 DDSG darauf hin, dass die vom Besteller \u00fcbergebenen und \u00fcberlassenen Daten im Zusammenhang mit der Auftragsabteilung und der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Widerrufsrecht Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. 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