AGB

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

bock büroorganisation GmbH Heganger 7 96103 Hallstadt E-Mail: onlineshop@bockgmbh.de Telefax: 0951-68054
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise für Finanzdienstleistungen Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Besondere Hinweise für sonstige Dienstleistungen Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Besondere Hinweise für finanzierte Geschäfte Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksam-werden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich 1.1 Für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich diese Geschäfts- und Lieferbedingungen, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. 1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Anerkennung durch uns und werden weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Alle Bestellungen, Verträge und sonstigen Vereinbarungen aller Art bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, die auch durch unsere Rechnung ersetzt werden kann. Bis zur schriftlichen Bestätigung gelten unsere Angebote aller Art als unverbindlich. 2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, anderen Unterlagen sowie ganz oder teilweise unent-geltlich gelieferten Fertigungsmitteln behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie uns auf Verlangen zurückzugeben.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Die unseren Angeboten zugrundeliegenden Preise gelten ab Werk – bei Direktlieferung – bzw. ab Lager. Die Angebotspreise enthalten keine Mehrwertsteuer, keine Verpackung, keine Fracht, kein Porto, keine Versicherung und keine sonstigen Versandkosten. 3.2 Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z.B. infolge von Materialverteuerungen, Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife u.ä. ein, so werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Dies gilt nur für den Fall, dass die Lieferung erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. 3.3 Kostenvoranschläge für Instandsetzungen und Einbauten werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden wir den Besteller unverzüglich darauf hinweisen. 3.4 Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als EUR 7.500,- gilt folgende Zahlungsvereinbarung: 25 % bei Vertragsabschluss; 25 % bei Anzeige der Lieferbereitschaft; 50 % nach Erhalt der Rechnung lt. Zahlungsbedingungen . 3.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den Referenzsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 7 % zu bezahlen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen und weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für jede Mahnung werden pauschal EUR 7,50 in Rechnung gestellt, sofern nicht der Besteller einen geringeren oder überhaupt keinen Schaden nachweist. 3.6 Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Die Herein-nahme, Weiterbegebung und Prolongation von Zahlungsanweisungen und Wechsel bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Alle üblichen Bankspesen werden dem Besteller berechnet. 3.7 Bei Zahlungsverzug und / oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Bestellers, die eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen erwarten lassen, kann der Auftragnehmer die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestun-deter Beträge verlangen. Stellt der Besteller in diesem Fall auf eine nochmalige Anforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist, verbunden mit der Ablehnungsandrohung, keine ausreichenden und geeigneten Sicherheiten zur Verfügung, kann der Auftragnehmer die Arbeit an den laufenden Aufträgen bis zur Gestellung von Sicherheiten einstellen und/oder vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 3.8 Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge-stellten Forderungen zulässig. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrags-verhältnis zu. 3.9 Bei Teilzahlungskäufen tritt Fälligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Besteller mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist oder wenn der Besteller mit der Entrichtung eines Betrages in Verzug ist, der den Betrag von zwei Raten erreicht.
§4 Lieferung und Lieferzeiten 4.1 Vereinbarte Lieferzeiten sind nur bei Erfüllung der dem Besteller obliegenden Mitwirkungspflichten verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Bestellers oder bei nach-träglichen Änderungen oder Ergänzungswünschen des Bestellers verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen. Diese Regelung gilt auch für eine Installationsfrist entsprechend; diese beginnt jedoch frühestens zu laufen, wenn vom Besteller beizustellende bzw. zu installierende Geräte mängelfrei vorhan-den bzw. ordnungsgemäß installiert sind und wenn die sonstigen Installationsvoraussetzungen mängelfrei gegeben sind. 4.2 Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Ver-trage zurücktreten, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist verbun-den mit der Ablehnungsandrohung vom Auftragnehmer nicht eingehalten wurde. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit Liefer- und Leistungsverzug des Auftragnehmers, wobei verlängerte Lieferzeiten gem. oben 4.1 zu berücksichtigen sind. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Grund des Liefer- oder Leistungsverzuges des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, z.B. Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, nachträglich eingetretener Material- oder Personalmangel usw., berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung und/ oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von 2 Wochen hinaus schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die Verzögerung bei Herstellerwerk, bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. Im Falle der Verzögerung wird der Auftragnehmer Beginn und Ende der zugrundeliegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Besteller nach folgender angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzverpflichtung bei Ausübung des Rücktrittrechtes durch den Auftragnehmer oder den Besteller besteht nicht. 4.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. 4.5 Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Besteller, Spedition, Frachtführer, u.ä. auf den Besteller über, es sei denn, die Versendung erfolgt durch Personal und Fahrzeuge des Auftrag-nehmers. Dies gilt auch für einzelne Teillieferungen. Verzögert sich die Übergabe auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Mit der Mitteilung über die erfolgte Absonderung und Einlagerung ist die Lieferpflicht des Auftragnehmers erfüllt. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung dann zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Bestellers durch Personal und Fahrzeuge des Auftragnehmers erfolgt. Verzögert sich die auf Wunsch des Bestellers durchzuführende Versendung, so sind wir berechtigt, nach Anzeige der Liefer-/Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren Räumen, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, beginnend mit der Anzeige der Liefer-/Versandbereitschaft, dem Besteller in Rechnung zu stellen. 4.6 Der Besteller hat vor der Installation neuer Software- oder Hardwarekomponenten durch den Auftragnehmer bzw. vor Beginn vertraglich geschuldeter Wartungs- und Reparaturarbeiten sicher zu stellen, dass alle in seinem EDV-System verwendeten Datenbestände im Sinne einer ordnungsgemäßen Datensicherung gegen Verlust und Zerstörung geschützt und mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Bei Datenverlust ist die Haftung des Auftragnehmers auf den für die Reproduktion, bei pflichtgemäßen Verhalten des Bestellers, notwendigen Aufwand beschränkt, insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn und aller Folgeschäden sowie nicht für mittelbare Schäden. Die Haftung der Auftragnehmerin bei Zerstörung unwiederbringlicher Daten ist begrenzt auf die für die Bereitstellung der Hard- und Software-Produkte, die von dem Schadensereignis betroffen sind oder dieses verursachten, in einem Vertragsjahr anfallende Summe der Leasingraten. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen und –begrenzungen gelten nicht für Schäden, die vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Darüberhinaus auch dann nicht, wenn vom Besteller wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
§5 Annahmeverzug des Bestellers 5.1 Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen verbunden mit einer Ablehnungsdrohung vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 5.2 Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises vereinbart, sofern der Besteller nicht einen geringeren oder überhaupt keinen Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. §6 Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nicht anders vereinbart ist. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Katalogbeschreibungen gelten nur dann als zugesichert, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. 6.2 Für gebrauchte Maschinen, Geräte und Maschinen- oder Geräteteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 6.3 Natürlicher Verschleiss, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs bzw. ungeeigneten Materials, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, Einfluss von Fremdgeräten sind von der Gewährleistung ausge-schlossen. Die Gewährleistung erlischt bei Veränderungen oder Reparaturen, die nicht vom Auftragnehmer oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Stellen vorgenommen werden, oder durch den Einbau fremder Ersatzteile, wenn der Eintritt des Schadens oder des Mangels mit dem Fremd-eingriff bzw. dem Einbau von Fremdteilen in ursächlichen Zusammenhang steht. 6.4 Der Besteller ist für die Beibringung von Genehmigungen oder Zulassungen selbst verantwortlich, soweit diese für den Betrieb der gelieferten Ware erforderlich sind. 6.5 Ist die Mängelrüge begründet, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung. Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und aus welchem Rechts-grund sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftrag-nehmers beruhen. 6.7 Sofern die Vor- bzw. Zulieferwerke des Auftragnehmers eigene Gewährleistungsansprüche ge-währen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. In diesem Fall wird er dem Besteller seinen Vertragspartner benennen und ihn bei der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vor- bzw. Zulieferant unterstützen. Alle weiteren Ansprüche aus Gewährleistung einschl. aller Neben- und Folgeleistungen sind gegenüber dem Auftragnehmer solange ausgeschlossen, solange ein Vorgehen des Bestellers gegen den Vertragspartner des Auftragnehmers nicht endgültig fehlgeschlagen ist.
§7 Eigentumsvorbehalt 7.1 Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderungen des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch zur Sicherung für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstehen, z.B. Forderungen aus Instandsetzungen, Ersatzteil-, Zubehör- und sonstigen Lieferungen. 7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Etwaige Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte des Auftragnehmers an vorbehaltsbelasteten Lieferungen und Leistungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten. 7.3 Der Besteller ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Der Besteller tritt bereits hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Veräuß-erungsgeschäft gegen seine Abnehmer zustehende Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt hiermit die Abtretung an. 7.4 Der Besteller ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern anzuzeigen, die zur Geltendmachung des Rechts gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und etwaige Unterlagen auszuhändigen. Die Einziehungsbefugnis des Auftragnehmers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Be-stellers unberührt. Der Auftragnehmer wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer ordnungsgemäß nachkommt. 7.5 Nach Zahlungseinstellung des Bestellers ist sowohl die Weiterveräußerung als auch die Verarbeitung der Vorbehaltsware ausgeschlossen. In jedem Falle hat der Besteller das Eigentum an den ihm gelieferten Vorbehaltswaren auch beim Dritten ausdrücklich vorzubehalten. 7.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Waren und Leistungen auf Kosten des Bestellers abzuholen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Preisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbes. entgangenen Gewinn bleiben ausdrück-lich vorbehalten. Falls eine Vorbehaltsware bereits in Gebrauch war, erfolgt die Rücknahme höchstens zum fest-gestellten Restwert. Kann eine Einigung über den Restwert nicht erzielt werden, so kann jede Partei einen neutralen Sachverständigen beauftragen, dessen Restwertfeststellung sich beide Parteien unterwerfen. Die Kosten des Sachverständigen sind vom Besteller zu tragen.
§8 Geheimhaltung Der Besteller verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
§9 Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Hallstadt. Als Gerichtstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten und für das gerichtliche Mahnverfahren Bamberg als vereinbart.
§11 Schlußbestimmungen 11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem von der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 11.2 Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Bestellers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Besteller kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. 11.3 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbes. Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 11.4 Wir weisen ausdrücklich gem. § 33 DDSG darauf hin, dass die vom Besteller übergebenen und überlassenen Daten im Zusammenhang mit der Auftragsabteilung und der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.